Die Betreuungskosten für Kinder wie z. B. Aufwendungen für die Unterbringung von Kindern in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, Kinderkrippen sowie bei Tagesmüttern, Wochenmüttern und in Ganztagespflegestellen sind steuerlich absetzbar. Gleiches gilt für die Beschäftigung von Kinderpflegerinnen, Erzieherinnen und die Hilfen im Haushalt – so weit diese ein Kind betreuen. Berufstätige Alleinerziehende und Doppelverdienerpaare können für jedes [...]
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